"...aus dem Rathaus"

vom 08.08.2025

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

viele von Ihnen werden sich fragen, ab wann die neuen Regelungen zum Parken in der Kernstadt von Zell in Anwendung kommen.

Die Parkautomaten sind zwischenzeitlich geliefert und aufgebaut. Solange keine Beschilderungen zur Parkregelung mit Gebührenpflicht aufgestellt sind, müssen die Automaten nicht genutzt werden. Ausgenommen sind selbstverständlich die beschilderten Parkflächen im Verlauf der Moselpromenade.

Leider nehmen die Herstellung und Lieferung der tlw. in Sonderanfertigung herzustellenden Verkehrszeichen und Rahmen mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen. Der Hersteller und Lieferant der Verkehrsschilder hat angekündigt, dass es bis Ende des August dauern kann, bis er die Lieferung vornimmt.

Derzeit prüfen wir, ob zumindest die Beschilderungen für die gebührenpflichtigen Parkplätze geliefert werden können. Die Beschilderung der „Altstadt“ mit „Bewohnerparken“ wird nicht vor Ende August möglich sein. 

Ich werde Sie weiterhin hier auf dem Laufenden halten.

 

Hangsicherung

Derzeit laufen zwei Maßnahmen zur Hangsicherung in unserer Stadt Zell.

Zunächst wird nunmehr nach Beendigung der Bauarbeiten im Bereich der Autobrücke auch der Hang in Brandenburg bei der Tankstelle gesichert. Die Arbeiten mussten für den erweiterten Bereich neu ausgeschrieben werden. Die Ergebnisse liegen vor und werden derzeit geprüft. Anschließend wird der Auftrag vergeben und die Arbeiten werden dort weitergehen.

Des weiteren werden derzeit im Bereich des Weinbergsgeländes unterhalb des Transparentes „Zeller Schwarze Katz“ Tiefenbohrungen vorgenommen. In diese Bohrungen werden Rohre eingebracht, mittels denen festgestellt werden kann, ob und wie stark sich der Hang bewegt.

Hierdurch bedingt muss die Jakobstraße sowie der Kapertchenweg ganz gesperrt werden. Wir bitten um Verständnis für die damit einhergehenden Behinderungen.

Welche Zeit die Arbeiten in Anspruch nehmen, kann heute leider nicht genau mitgeteilt werden. Das beauftragte Unternehmen ist jedoch bemüht, die Zeitspanne so gering wie möglich zu halten. Derzeit wird erwartet, dass die Arbeiten bis Ende der 33. Kalenderwoche (15.8.) abgeschlossen werden können.

 

Gastadresse gesucht

Herr David Schmidt hat während meines Urlaubes mit Datum 15.7. einen Brief an mich gerichtet und dabei zu verschiedenen Themen Stellung genommen. Diese sind sowohl zum Weinfest, das er hier besucht hatte, als auch zum Thema „Zeller Schwarze Katz“ sehr interessant. Ich möchte mit Herrn Schmidt gerne in Kontakt treten und ihm antworten. Leider hat er seine Heimatanschrift nicht angegeben. In seinem Brief schreibt er u.a.: „Bevor ich Zell wieder in Richtung USA verlasse, möchte ich noch einige Anmerkung zu meinem Urlaub in diesem grundsätzlich schönen Zell loswerden……“ Er lebe seit 30 Jahren in New York und vertreibe dort deutsche Weine.

Wie er weiter schreibt, wohnte er vier Wochen in Zell-Stadtmitte in einem Apartment.

Meine Anfrage an Beherbergungsgeber: Hatte Herr David Schmidt bei Ihnen Quartier und ist hierdurch seine Erreichbarkeit für eine Rückantwort ermittelbar ?

Da bei Beherbergungsbetrieben eine Meldepflicht besteht, wird mit der Mitteilung seiner Heimatanschrift kein Datenschutzrecht verletzt.

Wer Näheres zu Herrn David Schmidt sagen kann, bitte ich mir dies mitzuteilen. Tel. 96 96-21 oder Email: buergermeister@zellmosel.de

Vielen Dank !

 

Weshalb lehnte das Oberverwaltungsgericht den Antrag der Stadt Zell auf Änderung der Eintragung der Großlage „Schwarze Katz“ ab?

Seit 1863 führen unsere Winzerinnen und Winzer in der Stadt Zell (Mosel) Weine unter der Bezeichnung „Zeller Schwarze Katz“.

Es folgt eine wechselvolle Geschichte. So war z.B. bereits 1929 war diese Bezeichnung Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen vor dem Amtsgericht in Cochem, 1932 vor dem Oberlandesgericht Köln und sogar 1940 sogar vor dem Reichsgericht in Berlin, dem Vorgänger des heutigen Bundesgerichtshofes.

Siegel und Korkbrand unter Kontrolle der Stadt Zell garantierten nach 1945 die Qualität und die Originalität der Weine. Die Stadt Zell ließ 1953 die Marke „Zeller Schwarze Katz“, Siegel und Korkbrand sowie das Etikett warenzeichenrechtlich beim Patentamt schützen.

Die Änderung des Weingesetzes 1971 führte dazu, dass Korkbrand und Siegel nicht mehr ausgegeben werden durften. Die Ausgabe von Siegelmarken und die Durchführung von Korkbrand wurden daher mit dem Jahrgang 1970 eingestellt. Das Warenzeichen „Zeller Schwarze Katz“ wurde beibehalten und ist auch heute noch warenzeichenrechtlich patentlich geschützt.

Das Weingesetz von 1971 hatte auch noch andere Auswirkungen.

Gab es bis dahin in Deutschland rund 20.000 Weinbergslagen, wurden diese zusammengefasst, so dass in den elf deutschen Weinbaugebieten nur 2.590 Einzellagen, 150 Großlagen und 32 Bereiche übrigblieben.

Die Stadt Zell hatte damals für das gesamte Stadtgebiet beantragt, die Eintragung der Großlage „Zeller Schwarze Katz“ in die Weinbergsrolle einzutragen. Das damalige Landwirtschaftsministerium trug entgegen dem Antrag letztlich nur die Bezeichnung „Schwarze Katz“ ein und wies auf Gegenvortrag der Stadt Zell darauf hin, dass nach dem geltenden Recht (1971) der Ortsname Zell davorgesetzt werden dürfe. Hiermit war seitdem die Bezeichnung „Zeller Schwarze Katz“ die rechtmäßige Bezeichnung der Weine aus dem Stadtgebiet.

Mit der Änderung des Weingesetzes auf Bundesebene 2021 erfolgte ein Paradigmenwechsel dergestalt, dass der Herkunft des Weines die entscheidende Bedeutung für das Qualitätsurteil beigemessen wurde und nicht mehr die Einteilung nach gewachsener Qualität und Mostgewicht. Zukünftig sollte nach dem romanischen Herkunftsprinzig (Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität) unterschieden werden und nicht mehr nach dem germanischen: “Entscheidend ist die Qualität im Glas“.

Die Basis soll „Deutscher Wein“ sein. Weine mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A) -Landwein- / Qualitäts- und Prädikatsweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) – diese wiederum unterteilt in vierstufige höhere Qualitätsanforderungen: Beginnend mit Weinen, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet stammen können (z.B. Mosel), Weine aus Bereichen oder Großlagen (Region) z.B. Schwarze Katz, / Ortsweine / Lageweine.

Die neue Einteilung ist mit der Ernte 2026 umzusetzen.

Da die Großlage „Schwarze Katz“ mit dieser Bezeichnung in die Weinbergsrolle eingetragen ist, war es zum Erhalt der vollen Bezeichnung „Zeller Schwarze Katz“ erforderlich, die Eintragung in die Weinbergsrolle zu ändern. Diesen Antrag hat die Stadt Zell im Nov. 2021 beim Land Rhl.-Pfalz gestellt und hat sowohl vom Land und im Verwaltungsgerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht als auch nunmehr beim Oberverwaltungsgericht -OVG- eine Ablehnung (Zurückweisung) für eine Änderung erhalten.

In seiner eingehenden Urteilsbegründung führt das OVG aus, dass es keine Notwendigkeit für die Änderung des Großlagenamens sehe. Die Veränderung der Absatzstruktur sei nur befürchtet und nicht nachgewiesen. Außerdem sei der Name „Zeller Schwarze Katz“ nicht als Großlage eintragungsfähig, da dem Verbraucher hier irreführend eine Einzellage vorgetäuscht würde.

Zudem könne die Stadt Zell und die Winzerinnen und Winzer den Weg beschreiten, „Zeller Schwarze Katz“ als Wein mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“ im EU-Register eintragen zu lassen.

Diesen Weg der Eintragung der Marke „Zeller Schwarze Katz“ haben wir gemeinsam mit unseren Winzern eingeleitet und erstellen derzeit hierzu die erforderlichen Unterlagen für den Eintrag bei der Europäischen Union.

Zu diesem Thema der Eintragung als Wein mit „gesicherter Ursprungsbezeichnung“ werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende und eine positive Woche

Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen