"...aus dem Rathaus"

vom 20.06.2025

Parken in der Stadt Zell (Mosel)

Wie wir mehrmals veröffentlicht haben, wird sich das Parken in der Stadt Zell im Bereich zwischen ARAL-Tankstelle und Merl verändern.

Während die Durchfahrtsstrecke von der Autobrücke bis zum Beginn der Ortslage Merl zukünftig durchgehend täglich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr gebührenpflichtig sein wird, bleibt der unmittelbare „Altstadtbereich“ zwischen der Port und der Kirche oberhalb der Balduinstraße / Moselstraße dem Bewohnerparken, d.h. für Bewohner mit 1. Wohnsitz in diesem Bereich, vorbehalten.

Die Vorbereitungen hierzu laufen. Die Parkautomaten sind zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Mitteilung im Werk in der Programmierung. Sie werden nach Lieferung aufgestellt. Bis zur Freischaltung werden sie noch abgedeckt. Wir hoffen, dass Parkautomaten und Beschilderung bis zum 01.07.2025 geliefert und aufgebaut bzw. angebracht werden können. Ansonsten könnte sich der Termin der Freischaltung etwas verzögern.

Hier können Sie das Formular herunterladen, mit dem das Jahres-(Halbjahres-)Ticket beantragt werden kann:

Dieses „Jahresticket“ wird wie folgt aussehen:

Muster des Parkausweises für die Altstadt Zell Mosel.

Auf dieses Jahresticket werden dann bis zu drei Kennzeichen eingetragen. Mit einem dieser Fahrzeuge kann dann im Bereich der Parkstrecke geparkt werden. D.h. die Karte kann bei Bedarf an ein anderes auf der Karte eingetragenes Fahrzeug weitergereicht werden. Hierdurch können Parkgebühren gespart werden und es wird kein weiterer öffentlicher gebührenpflichtiger Parkraum durch die beiden anderen Fahrzeuge in Anspruch genommen.

Ein Jahresticket (in 2025 als Halbjahresticket bis 31.12.2025 gültig) kann jeder beantragen. Er muss nicht entlang der Parkstrecke wohnen oder arbeiten.

Parkmarkierungen:

Soweit die Gehwege oder die Straßenbreite es erlauben, dass Parkstrecken oder Parkboxen markiert werden können, haben wir in einer ersten Begehung mit der Einzeichnung von Markierungen begonnen. Diese sind noch nicht abschließend.

Hierbei besteht das Erfordernis, dass eine Durchfahrtsbreite von 3,00 m erhalten bleiben muss. Dies ist notwendig, damit Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge (u.a. die große Drehleiter zur Menschenrettung) jederzeit vor Ort anfahren können.

Mittlerweile liegen einige Eingaben zu den Parkmarkierungen vor. Wir werden auf jeden Einwand eingehen und mit den Bürgern Kontakt aufnehmen und die Situationen vor Ort besprechen und klären. Die Zeitpunkte hierzu werden individuell vereinbart.

Thema ist auch das Parken vor der eigenen Garage. Soweit der Raum tatsächlich als Garage für ein Fahrzeug genutzt wird, bieten wir an, dass der Garagennutzer einen Ausweis erhält, der es der Überwachungsperson ermöglicht zu erkennen, dass das parkende Fahrzeug vor der Garage der Garagennutzungsberechtigte ist.

Leider ist es nicht möglich, dass der Garagenbesitzer diese Parkmöglichkeit an Dritte weitergibt.

Der Ausweis wird wie folgt aussehen. Den Ausweis erhält der Garagennutzungsberechtigte bei der Stadtverwaltung:

Muster des Garagennutzerausweises für Zell Mosel.

Die Umsetzung des Bewohnerparkens in der „Altstadt“ wird sich noch etwas verzögern, da hier eine umfangreiche Umbeschilderung erforderlich ist. Die neuen Verkehrszeichen sind bestellt und wir warten auf die Lieferung.

Auf die „Freischaltung“ und nähere Erläuterungen zum Bewohnerparkens werden wir zu gegebener Zeit zurückkommen. Bis dahin wird es in der „Altstadt“ noch keine Veränderung geben.

Bei neuen Einrichtungen oder bei Veränderungen im gewohnten Ablauf kommt es immer wieder zu Nachfragen und Härtefällen. Wir werden zwar jeden Vortrag hierzu betrachten und prüfen, können jedoch nicht versprechen, dass wir allen Wünschen nachkommen und diese erfüllen können.

Durch die in den letzten Jahrzehnten völlig veränderten Lebensverhältnisse beim Wohnen, Einkaufen, Urlaubsverhalten usw. haben sich auch die Parkverhältnisse wesentlich verändert. Innenstädte stehen im Winter leer, weil Ferienwohnungen nur zur Urlaubszeit belegt sind. Im Winter fehlt die Wohnbevölkerung, die ein Gewerbe in der Innenstadt aufsucht. Dies hat zur Folge, dass sich der Einzelhandelsbetrieb zurückzieht und schließt. Wir möchten die Wohnqualität in der „Altstadt“ soweit wie möglich erhalten und fördern. Hierzu gehört u.a., dass der Bewohner mit 1. Wohnsitz die Möglichkeit besitzt, einen Parkplatz im Quartier zu finden.  

Mit der Bitte, Verständnis für die Fortentwicklung des sogenannten „Ruhenden Verkehrs“ aufzubringen, wünsche ich Ihnen eine angenehme Woche und darf Ihnen allen schon heute fröhliche Stunden auf dem Weinfest der „Zeller Schwarze Katz“ wünschen.

Ihr

Stadtbürgermeister

Hans-Peter Döpgen