Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger
verschiedene Themen bewegen die Bürger sowohl unserer Stadt als auch im Umfeld. Hierzu möchte ich Ihnen heute in gebotener Kürze einige Informationen geben.
Krankenhaus:
Der Träger der Mittelmosel-Klinik hat in Gesprächen mit Bürgermeister Hoffmann und mir erklärt, dass er den Betrieb der Mittelmosel-Klinik definitiv am 30.06.2025 einstellen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Betrieb kontinuierlich runtergefahren. Näheres hierzu hat uns der Träger versprochen selbst mitzuteilen.
Es bleibt ab dem 01.07.2025 das Medizinische Versorgungs-Zentrum, MVZ. Dieses soll ausgebaut bzw. erweitert werden. Auf die Veröffentlichungen der Dernbacher Gruppe und der Alexianer möchte ich in diesem Zusammenhang hinweisen.
Leider steht der Kommunalpolitik nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Mitwirkungsrecht an der Entscheidung zu. Diese trifft ausschließlich der private Träger.
Für den 28. Mai hat Frau Landrätin Beilstein gemeinsam mit dem Träger des MVZ die Bürgermeister der VG Zell und Stadt Zell mit ihren Beigeordneten und Fraktionssprechern zu einem persönlichen Austausch und zum aktuellen Stand der Einrichtung des ambulanten Gesundheitszentrums eingeladen. An diesem Gespräch wird auch der genannte Personenkreis des Kreistages teilnehmen.
Was die Zustimmung des Stadtrates zu den beantragten baurechtlichen Nutzungsänderungen zur Einrichtung einer Kurzzeitpflege und eines Hospizes im Gebäude der Mittelmosel-Klinik betrifft, so ist festzustellen, dass dies in keiner Weise eine Auswirkung oder Einwirkungsmöglichkeit auf einen weiteren Bestand oder Auflösung der Klinik hat.
Eine Gemeinde hat nach dem Bundesbaurecht die Aufgabe zu prüfen, ob im Rahmen eines Bauantrages gemeindliche planungsrechtliche Belange tangiert werden. Wenn sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügt, reduziert sich das Ermessen der Gemeinde gegen „Null“. Versagt sie das Einvernehmen zu einem Bauantrag rechtswidrig, so kann die Genehmigungsbehörde sich darüber hinwegsetzen. Für eine Prüfung und Entscheidung hat eine Gemeinde 2 Monate Frist. Hiernach gilt das Einvernehmen als erteilt.
Die Herstellung des Einvernehmens zu den beiden Bauanträgen erfolgte nach Prüfung der rechtlichen Grundlage im Stadtrat einstimmig. Dies erfolgte auch innerhalb der 2-Monatsfrist nach rd. 5 Wochen.
Der Antragsteller einer Nutzungsänderung ist nicht gehindert während der Phase der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens das Projekt weiter zu planen.
Das vom Stadtrat in Auftrag gegebene Gutachten bei der Kanzlei Quaas liegt trotz mehrfacher Rückfragen bis zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Mitteilung noch nicht vor. Es kann aber auch keine unmittelbare Auswirkung auf den Bestand oder die Schließung der Klinik entfalten, da es lediglich eine Aussage treffen wird, ob Rechte Dritter verletzt sein könnten. Dies ist in die Zukunft gerichtet und bedarf einer eingehenden Prüfung nach Eingang.
Parkmarkierungen
In den letzten Tagen haben wir damit begonnen, Parkflächen und Parkboxen im Verlauf der Innenstadt von Zell zu markieren.
Der Bereich der „Altstadt“ von der Port bis zur Kirche wird zur Verbesserung der Wohnqualität der dort mit 1. Wohnsitz wohnenden mit „Bewohnerparken“ bewirtschaftet. Haushalte können für ihr Fahrzeug einen grünen Bewohnerparkausweis beantragen und damit im als „Verkehrsberuhigten Bereich“ ausgeschilderten „Altstadtbereich“ parken.
Dabei stellt sich die Frage, wie es mit dem Parken vor der eigenen Garage aussieht?
Soweit es von den Straßenverhältnissen möglich ist, also die Durchfahrt von 3 m Breite erhalten bleibt, darf ein Nutzer vor der eigenen Garage parken. Damit bei einer Überwachung festgestellt werden kann, ob es sich um den Berechtigten handelt, kann der Berechtigte einen Bewohnerparkausweis (bei der Verbandsgemeindeverwaltung) beantragen und an der Garage ein Schild anbringen: „Nur Bewohnerparken mit Parkausweis Nr. …“.
Dies ist jedoch nur ein Problem, dass mit der Einrichtung der Parkbewirtschaftung auftritt. Uns ist klar, dass es weitere Grenzfälle geben wird.
Ich habe die Bitte, diese uns - möglichst schriftlich oder per Email - vorzutragen. Wir sind bemüht, für alle Verkehrsteilnehmer - ruhender oder fließender Verkehr - eine tragbare Lösung im Einzelfall zu erarbeiten.
Bitte bedenken Sie: Die verbleibenden Fahrbahnen und die Einmündungsbereiche müssen so breit erhalten bleiben, dass Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge der Müllabfuhr, der Feuerwehr usw. die Straßen und Einmündungen befahren können. Es ist nicht selten, dass unsere Feuerwehr Kranke oder behinderte Personen mit dem großen Leiterfahrzeug aus der Wohnung aufnehmen oder retten und einem Rettungswagen vor Ort übergeben müssen.
Eine mögliche Anfahrt der Helfer mit ihren breiten Spezialfahrzeugen liegt ausschließlich im eigenen Interesse der Bewohner. Die eigene Gesundheit und mögliche Hilfe im Notfall sollte es rechtfertigen, dass bei den Möglichkeiten zum Parken in der engen Innenstadt Abstriche gemacht werden müssen.
Derzeit gehen wir davon aus, dass die Bewirtschaftung der Parkplätze zwischen ARAL-Tankstelle und Merler Straße ab dem 1. Juli erfolgen wird.
In diesem Zusammenhang weise ich nochmals darauf hin, dass die Flächen unterhalb der Fußgängerbrücke bis zum Spielplatz in Corray weiterhin kostenlos sind.
Das ehem. Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung wird derzeit abgerissen. Die entstehende freie Fläche wird auf Kosten der Stadt Zell als Ausweichparkplatz hergerichtet und während der Umbauarbeiten im Moselvorgelände kostenlos als weitere Parkfläche zur Verfügung stehen.
Grabfeld Kaimt
Der nordwestliche Teil des Friedhofes neben der Kaimter Kirche wurde nach Ablauf der Ruhefristen aufgehoben. Derzeit müssen noch die eingebauten Fundamente bei den Gräbern entfernt werden. Hierzu ist einem Bauunternehmen der Auftrag erteilt.
Nach diesen Arbeiten wird die Fläche als geschlossene Grünfläche hergerichtet. Heute werden fast ausschließlich Urnenbestattungen gewählt. Eine Wiederbelegung in diesem Feld ist deshalb nicht vorgesehen. Die Beisetzungen im Rahmen von Erdbestattungen erfolgen auf den verbleibenden Flächen rechts und links der Kirche.
Blumendiebstahl
Leider müssen wir wieder feststellen, dass aus den Blumenfeldern in den städtischen Anlagen Blumen herausgerissen und entwendet werden. Dies ist nicht nur mit finanziellem und persönlichem Einsatz wieder herzustellen, es führt letztlich auch dazu, dass es vielleicht erforderlich wird, einen Rückbau von Blumenfeldern zu überlegen.
Sofern Personen Hinweise auf die Diebe geben können, bitten wir um Mitteilung entweder direkt an die Stadt Zell oder an die Polizeiinspektion Zell. Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Freuen wir uns alle lieber an den Blumen in den Anlagen und genießen den Sommer. Diesen wünscht Ihnen
Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen